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In vielen Insolvenzverfahren stellt das Grundvermögen den wesentlichen, noch verbliebenen Vermögensgegenstand dar. Unter Berücksichtigung der zumeist vorhandenen Sicherungsrechte ist es Aufgabe des Insolvenzverwalters, im Interesse der Verfahrensbeteiligten auch diesen Vermögensgegenstand bestmöglich zu verwerten bzw. im Rahmen seiner Befugnisse an der Verwertung mitzuwirken. Herr Dr. Florian Stapper, Insolvenzverwalter & Zwangsverwalter, Fachanwalt für Insolvenzrecht und für Steuerrecht, Kanzlei Stapper & Korn Rechtsanwälte, Leipzig stellt an dieser Stelle seine Folien zu seinem Vortrag zur Verfügung. |
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