Ziele

Verein

Termine

Archiv

Kontakt


Am 27. April 2005 fand statt
Vortragsveranstaltung
"Zu den Änderungen des Insolvenzverfahrens natürlicher Personen "
Referent

Prof. Dr. Heinz Vallender

Herr Prof. Dr. Heinz Vallender Insolvenzrichter und weiterer aufsichtsführender Richter am AG Köln,Vorsitzender des Arbeitskreises für Insolvenz- und Schiedsgerichtswesen e. V., Köln u.a. Mitautor des Uhlenbruck-Kommentars zur Insolvenzordnung war Teilnehmer einer vom BMJ in der Zeit vom 9. bis 11.2.2005 in Wustrau veranstaltte Klausurtagung, die im Nachgang zur Justizministerkonferenz im Herbst 2004 die dort angeregte Änderung der Insolvenzordnung vorbereitet.

Die massenhaften Insolvenzverfahren natürlicher Personen mit dem Ziel einer Restschuldbefreiung binden den größten Teil der Kräfte der Insolvenzgerichte und belasten die Länderhaushalte durch die Stundungsentscheidungen nach § 4 a InsO in erheblicher Weise. Ziel einer Änderung der InsO in diesem Bereich sollte es sein, eine Entlastung der Landeshaushalte als auch der Justiz herbeizuführen.

Welcher Lösungsweg dem Justizministerium hierbei vorgeschlagen wurde und welche Überlegungen in diesem Zusammenhang angestellt wurden, erläuterte Herr Prof. Vallender. Für die gerichtliche Praxis, für die Treuhänder und Insolvenzverwalter als auch für die Beratungspraxis dürften diese Informationen von wesentlichem Wert sein.